Die Stoffstrombilanz ist die betriebliche Gesamtrechnung für Stickstoff und Phosphor: Sie stellt gegenüber, wie viele Nährstoffe in den Betrieb hineingekommen sind und wie viele ihn über Ernteprodukte, Tiere oder abgegebene Wirtschaftsdünger wieder verlassen haben. Anders als die Düngebedarfsermittlung betrachtet sie nicht den einzelnen Schlag, sondern das ganze Betriebstor – deshalb heißt sie auch Hoftorbilanz. Als gesetzlicher Nachweis ist sie seit Juli 2025 nicht mehr gefordert; als betriebswirtschaftliche Auswertung bleibt sie aussagekräftig.
01Warum die Hoftorbilanz freiwillig weiterhin lohnt
Mit der Aufhebung der StoffBilV entfällt der Nachweiszweck, nicht der fachliche Nutzen. Die Hoftorbilanz zeigt, wie effizient zugekaufte Nährstoffe im Betrieb tatsächlich verwertet werden – und damit, wo Geld über das Hoftor verloren geht. Typische Gründe, sie freiwillig weiterzuführen:
- Nährstoffeffizienz und Zukaufkosten im Zeitverlauf beurteilen, insbesondere bei intensiver Tierhaltung oder Biogas.
- Vergleichbarkeit zu den bisher erstellten Bilanzen der Vorjahre erhalten.
- Anforderungen von Abnehmern, Molkereien oder Zertifizierungssystemen erfüllen, die eigene Nährstoffnachweise verlangen.
- Frühwarnung, wenn der Betrieb strukturell mehr Nährstoffe aufnimmt, als er über Ernte und Tiere abgibt.
02Schritt 1: Bezugszeitraum festlegen
Legen Sie für die freiwillige Auswertung einen Zeitraum fest – üblich sind das Düngejahr (1. Januar bis 31. Dezember) oder das Wirtschaftsjahr (1. Juli bis 30. Juni). Behalten Sie den gewählten Zeitraum bei, damit die Bilanzen mehrerer Jahre vergleichbar bleiben; die Durchschnittsbetrachtung über mehrere Jahre setzt genau das voraus.
03Schritt 2: Alle Zufuhren erfassen
Auf der Zufuhrseite steht alles, was Stickstoff oder Phosphor über das Hoftor in den Betrieb bringt. Erfassen Sie jede Position mit Menge, Nährstoffgehalt und Belegnachweis:
| Zufuhrart | Nachweis | Typische Fehlerquelle |
|---|---|---|
| Mineraldünger | Lieferschein/Rechnung mit Nährstoffgehalt | Lagerbestandsveränderung nicht berücksichtigt |
| Wirtschaftsdünger (Aufnahme) | Meldung nach WDüngV, Lieferschein | Gehalte pauschal statt nach Analyse angesetzt |
| Gärreste / Gärsubstrate | Lieferschein, Analyse | Substratzufuhr der Biogasanlage vergessen |
| Zugekaufte Futtermittel | Rechnung, Deklaration | Eigenmischungen nicht dokumentiert |
| Zugekaufte Tiere | Viehverkehrsnachweis, Rechnung | Tierzukäufe nur mengenmäßig, ohne Nährstoffe |
| Saat- und Pflanzgut | Rechnung | Bagatellmengen weggelassen |
| Biologische N-Bindung Leguminosen | Anbauflächen aus der Schlagkartei | Fläche und Kultur nicht schlaggenau vorhanden |
04Schritt 3: Alle Abfuhren erfassen
- Verkaufte pflanzliche Erzeugnisse: Getreide, Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Heu und Silage – mit Menge, Feuchte und Nährstoffgehalt.
- Verkaufte Tiere und tierische Erzeugnisse: Milch, Mastvieh, Ferkel, Eier.
- Abgegebene Wirtschaftsdünger und Gärreste – identisch zur WDüngV-Meldung.
- Sonstige Abgaben: Substrate an Biogasanlagen, abgegebenes Futter, Kompost.
Wichtig: Abfuhr und Meldung nach Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung sollten zusammenpassen. Die WDüngV-Meldepflichten gelten unabhängig von der aufgehobenen StoffBilV weiter – abweichende Mengen in der eigenen Auswertung deuten deshalb meist auf eine Erfassungslücke hin.
05Schritt 4: Bilanzwert berechnen und bewerten
Der Bilanzwert ergibt sich als Zufuhr minus Abfuhr, umgerechnet auf Kilogramm Stickstoff je Hektar. Aussagekräftig ist nicht das einzelne Jahr, sondern der Durchschnitt mehrerer aufeinanderfolgender Bezugsjahre. Da es keinen gesetzlich zulässigen Bilanzwert mehr gibt, dient der Vergleich innerbetrieblich: gegen die eigenen Vorjahre und gegen die Erwartung aus Zukauf, Tierbestand und Ertragsniveau.
- Zufuhr Stickstoff und Phosphor je Position summieren.
- Abfuhr Stickstoff und Phosphor je Position summieren.
- Differenz bilden und durch die landwirtschaftliche Nutzfläche teilen.
- Mehrjahresdurchschnitt bilden, sobald mehrere Bilanzen vorliegen.
- Ergebnis mit den Vorjahren vergleichen und Auffälligkeiten dokumentieren.
06Hoftorbilanz digital statt in Excel
Der eigentliche Aufwand steckt nicht in der Rechnung, sondern im Zusammensuchen der Belege. In hofmanager+ entstehen die Bilanzpositionen als Nebenprodukt der laufenden Dokumentation: Lieferscheine und Rechnungen sind digital erfasst, Wirtschaftsdüngerabgaben liegen in der WDüngV-Verbringung, Erntemengen in der Ackerschlagkartei, Tierbewegungen und Futterzukäufe in den jeweiligen Modulen. Die Nachhaltigkeits- und Bilanzauswertung zieht diese Werte zusammen, rechnet Zufuhr und Abfuhr gegen und weist den Bilanzwert je Hektar samt Mehrjahresdurchschnitt aus.
- Zu- und Abfuhren werden aus Lieferscheinen, Rechnungen und Erntebuchungen übernommen – kein zweites Erfassen.
- Fehlende Belege oder Nährstoffgehalte werden markiert, solange sie noch zu klären sind.
- Der Bilanzwert ist jederzeit einsehbar, nicht erst nach Jahresende.
- Die Auswertung lässt sich als Bericht exportieren – etwa für Abnehmer oder Zertifizierungssysteme – und wird revisionssicher archiviert.
07Die fünf häufigsten Fehler
- Lagerbestände von Mineraldünger und Futter zum Jahreswechsel nicht erfasst – die Zufuhr wird dadurch verzerrt.
- Pauschale Nährstoffgehalte verwendet, obwohl eine Analyse vorliegt.
- Substratzufuhr der Biogasanlage vergessen.
- Abgegebene Wirtschaftsdünger weichen von der WDüngV-Meldung ab.
- Bezugszeitraum zwischen den Jahren gewechselt, dadurch ist der Mehrjahresvergleich nicht bildbar.
Wer die Bilanz laufend mitführt statt einmal im Jahr rückwärts zu rekonstruieren, erkennt früh, ob der Betrieb strukturell mehr Nährstoffe aufnimmt als er abgibt – und hat die Zahlen sofort zur Hand, wenn ein Abnehmer oder ein Zertifizierungssystem sie verlangt.
Häufige Fragen
- Muss ich noch eine Stoffstrombilanz erstellen?
- Nein. Die Stoffstrombilanzverordnung wurde durch die Aufhebungsverordnung vom 07.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 155) mit Wirkung zum 08.07.2025 aufgehoben. Es besteht keine Pflicht mehr, eine Stoffstrombilanz zu erstellen oder aufzubewahren – auch nicht für offene Bezugszeiträume. Freiwillig bleibt die Hoftorbilanz sinnvoll, etwa zur Beurteilung der Nährstoffeffizienz oder für Anforderungen von Abnehmern und Zertifizierungssystemen. Die Düngeverordnung gilt unverändert weiter.
- Welcher Zeitraum eignet sich für die freiwillige Bilanz?
- Üblich sind das Düngejahr (1. Januar bis 31. Dezember) oder das Wirtschaftsjahr (1. Juli bis 30. Juni). Behalten Sie den gewählten Zeitraum bei, damit die Jahre untereinander vergleichbar bleiben.
- Muss ich alte Stoffstrombilanzen weiter aufbewahren?
- Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht aus der StoffBilV besteht nicht mehr, da § 7 Abs. 2 StoffBilV mit der Verordnung aufgehoben wurde. Unterlagen, die gleichzeitig Nachweise nach DüV oder steuer- und förderrechtliche Belege sind, unterliegen weiterhin den jeweils dafür geltenden Fristen.
- Was ist der Unterschied zur Düngebedarfsermittlung?
- Die Düngebedarfsermittlung rechnet schlagbezogen vor der Düngung und begrenzt die zulässige Aufbringmenge – sie ist weiterhin nach DüV verpflichtend. Die Hoftorbilanz betrachtet rückblickend den gesamten Betrieb am Hoftor und bewertet den Nährstoffüberschuss je Hektar, seit Juli 2025 ohne gesetzliche Pflicht.
- Ersetzt Software die Bilanz oder nur die Rechenarbeit?
- Die fachliche Verantwortung bleibt beim Betrieb. Software nimmt Ihnen das Zusammensuchen der Belege, das Umrechnen der Nährstoffgehalte und die Mehrjahresbetrachtung ab – und weist auf fehlende Positionen hin, solange sie noch zu klären sind.
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