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    Düngebedarfsermittlung und Nährstoffbilanz digital erstellen

    Bedarf rechnen, Maßnahmen fristgerecht aufzeichnen, Nährstoffbilanz und freiwillige Hoftorbilanz daraus ableiten – ohne dass am Jahresende Lieferscheine zusammengesucht werden müssen.

    10 Min.Lesezeit
    DüngeverordnungDüngebedarfsermittlungStoffstrombilanzNährstoffbilanz

    01Was die Düngeverordnung verlangt

    Die Düngeverordnung verknüpft drei Pflichten miteinander: Vor der ersten Düngung einer Kultur muss der Bedarf rechnerisch feststehen, jede ausgebrachte Maßnahme ist kurzfristig aufzuzeichnen, und am Ende des Bezugszeitraums werden daraus Bilanzen. Fehlt eine dieser Stufen, tragen die anderen nicht – die Aufzeichnung ohne vorherige Bedarfsermittlung ist im Ergebnis eine Überschreitung der zulässigen Obergrenze.

    PflichtAnforderungGrundlage
    Düngebedarfsermittlungvor der ersten Düngung je Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit, für N und P₂O₅§ 4 DüV
    Aufzeichnung der Maßnahmeinnerhalb von zwei Tagen nach der Ausbringung§ 10 DüV
    Nährstoffvergleich / Zusammenfassungbis 31.03. des Folgejahres, soweit gefordert§ 8 DüV / Länder
    AufbewahrungDüngebedarfsermittlung, Nmin-Werte und Aufzeichnungen mindestens sieben Jahre§ 4, § 10 DüV

    02Düngebedarfsermittlung: Rechenweg und Fristen

    Die Düngebedarfsermittlung ist die rechnerische Obergrenze für Stickstoff und Phosphat. Sie wird je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit erstellt und bindet alle Folgemaßnahmen der Kultur – mineralisch wie organisch. Der Rechenweg für Stickstoff folgt einem festen Schema aus Bedarfswert und Korrekturen:

    1. N-Bedarfswert der Kultur aus Anlage 4 DüV ansetzen, bezogen auf den dort hinterlegten Standardertrag.
    2. Ertragsdifferenz zum betriebseigenen Drei-Jahres-Mittel als Zu- oder Abschlag verrechnen.
    3. Nmin-Wert im Frühjahr abziehen – aus eigener Bodenprobe oder Länder-Richtwert, in roten Gebieten als Pflichtmessung.
    4. Vorfruchtabschlag nach den Vorgaben des Landes berücksichtigen.
    5. Nachwirkung der organischen Düngung des Vorjahres einrechnen.
    6. In roten Gebieten den 20-%-Abschlag nach § 13a DüV auf das Zwischenergebnis anwenden.

    Vollständige Anleitung mit Anlage-4-Bedarfswerten

    03Nährstoffbilanz und Hoftorbilanz

    Die Nährstoffbilanz arbeitet auf der Fläche: Sie stellt die zugeführten Nährstoffe gegen die ermittelte Obergrenze des Schlags. Die Stoffstrombilanz arbeitet auf dem Betrieb: Sie stellt gegenüber, wie viel Stickstoff und Phosphor über das Hoftor hereinkommen und wie viel über Ernteprodukte, Tiere und abgegebene Wirtschaftsdünger wieder hinausgeht – deshalb auch Hoftorbilanz.

    Betriebswirtschaftlich bleibt die Hoftorbilanz trotzdem aussagekräftig: Sie zeigt, wie effizient zugekaufte Nährstoffe im Betrieb tatsächlich verwertet werden, wo Verluste entstehen und wie sich Zukauf und Abgabe über die Jahre entwickeln. Viele Betriebe führen sie deshalb freiwillig weiter oder benötigen sie für Anforderungen von Abnehmern und Zertifizierungssystemen.

    Stoffstrombilanz: was nach der Aufhebung gilt

    04Rote Gebiete und Sperrfristen

    Rote Gebiete sind Grundwasserkörper, in denen die Nitratkonzentration den EU-Grenzwert von 50 mg/l überschreitet oder eine steigende Tendenz zeigt; die Ausweisung erfolgt durch die Länder. Liegen Schläge darin, gelten die verschärften Vorgaben des § 13a DüV:

    RegelVorschriftAuswirkung in der Praxis
    20-%-N-Abschlag§ 13a Abs. 2 Nr. 1 DüVgilt als betriebliches Mittel, nicht schlagbezogen
    Nmin-Pflichtmessung§ 13a Abs. 2 Nr. 3 DüVLänder-Richtwert genügt nicht mehr
    Sperrfrist Acker§ 13a Abs. 2 Nr. 5 DüVbeginnt am 01.09. statt 01.10.
    Herbstdüngung§ 13a Abs. 2 Nr. 6 DüVzu Raps und Wintergerste stark eingeschränkt
    Wirtschaftsdünger§ 13a Abs. 2 Nr. 7 DüVstreifenförmig oder direkt in den Boden

    N-Strategie in roten Gebieten planen

    05Wie hofmanager+ das abbildet

    Bedarf, Buchung und Bilanz liegen in einem Datensatz. Die Düngebedarfsermittlung erzeugt das Budget, jede Maßnahme schreibt dagegen, und Nährstoffbilanz sowie Hoftorbilanz entstehen ohne zweite Erfassung.

    Düngebedarfsermittlung in hofmanager+: Bedarfswerte, Abschläge und N-Obergrenze je Schlag
    Düngebedarfsermittlung je Schlag mit Bedarfswert, Abschlägen und resultierender N-Obergrenze.
    BausteinWas er übernimmt
    DüngebedarfsermittlungBedarfswerte aus Anlage 4 DüV, Ertragsmittel, Nmin, Vorfrucht und Nachwirkung werden zur zulässigen N-Obergrenze je Schlag zusammengerechnet.
    Nährstoffbilanz je SchlagJede gebuchte Maßnahme wird gegen die ermittelte Obergrenze gestellt – das Restbudget ist jederzeit sichtbar, nicht erst zum Jahresende.
    Hoftorbilanz (freiwillig)Zufuhren und Abfuhren am Hoftor werden aus Lieferscheinen, Tierbewegungen und Erntedaten aufgebaut – als freiwillige betriebswirtschaftliche Auswertung.
    Fristen und SperrfristenZwei-Tage-Frist der Aufzeichnung, Sperrfristen, Bodenproben-Turnus und Abgabetermine nach DüV werden überwacht.
    Rote GebieteGebietsstatus je Schlag hinterlegt, 20-%-Abschlag als betriebliche Summe gerechnet und auf die Schläge verteilbar.
    Prüfsicherer ExportDüngejahresbericht, Nährstoffbilanz und Belege als PDF oder CSV – mit den Werten, die in der Dokumentation stehen.

    06Ratgeber zur Düngedokumentation

    Praxisleitfäden zu Bedarf, Bilanzen und Kontrolle – kostenlos lesbar, ohne Anmeldung.

    Alle Themen im Ratgeber für Landwirte – oder direkt zur gesamten Hofmanagement-Software.

    Häufige Fragen zur Düngedokumentation

    Was ist die Düngebedarfsermittlung?
    Die Düngebedarfsermittlung (DBE) ist die rechnerische Obergrenze für die Stickstoff- und Phosphat-Düngung einer Kultur. Sie wird schlag- oder bewirtschaftungseinheitsbezogen erstellt, muss vor der ersten Düngungsmaßnahme vorliegen und bindet alle folgenden Maßnahmen dieser Kultur.
    Wann muss die Düngebedarfsermittlung vorliegen?
    Vor der ersten Düngungsmaßnahme der jeweiligen Kultur. Wird sie erst danach erstellt, gilt sie als nicht vorhanden – selbst wenn alle Werte rechnerisch korrekt sind. Das ist einer der häufigsten Beanstandungsgründe bei Vor-Ort-Kontrollen.
    Wie unterscheiden sich Nährstoffbilanz und Stoffstrombilanz?
    Die Nährstoffbilanz betrachtet den einzelnen Schlag: zugeführte Nährstoffe gegen die ermittelte Obergrenze. Die Stoffstrombilanz (Hoftorbilanz) betrachtet den gesamten Betrieb am Hoftor – alle Zufuhren von Stickstoff und Phosphor gegen alle Abfuhren über Ernteprodukte, Tiere und abgegebene Wirtschaftsdünger. Die Nährstoffbilanz ergibt sich aus der DüV, die Stoffstrombilanz ist seit dem 08.07.2025 keine gesetzliche Pflicht mehr.
    Muss ich noch eine Stoffstrombilanz erstellen?
    Nein. Die Stoffstrombilanzverordnung wurde durch die Aufhebungsverordnung vom 07.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 155) mit Wirkung zum 08.07.2025 aufgehoben. Es besteht keine Pflicht mehr, eine Stoffstrombilanz zu erstellen oder aufzubewahren – auch nicht für offene Bezugszeiträume. Viele Betriebe führen die Hoftorbilanz freiwillig weiter, weil sie die Nährstoffeffizienz sichtbar macht oder von Abnehmern und Zertifizierungssystemen verlangt wird. Die Düngeverordnung bleibt unverändert in Kraft.
    Wie lange sind die Unterlagen aufzubewahren?
    Düngebedarfsermittlung, Nmin-Werte und Aufzeichnungen nach DüV sind mindestens sieben Jahre aufzubewahren. Sie müssen auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden können.
    Was gilt in roten Gebieten zusätzlich?
    In roten Gebieten nach § 13a DüV kommen ein 20-prozentiger N-Abschlag als betriebliches Mittel, die Nmin-Pflichtmessung, ein früherer Sperrfristbeginn im Acker sowie starke Einschränkungen der Herbstdüngung hinzu. Der Abschlag ist betrieblich zu rechnen und darf schlaggenau verteilt werden.
    Woher kommen die Daten für die Bilanzen?
    Aus der laufenden Dokumentation der Maßnahmen. Wer seine Düngemaßnahmen ohnehin schlaggenau erfasst, muss für die Nährstoffbilanz und eine freiwillige Hoftorbilanz nichts nachträglich zusammensuchen. Grundlage dafür ist die Ackerschlagkartei.

    Ihre Düngeplanung, einmal durchgerechnet

    In einer persönlichen Online-Vorführung rechnen wir eine Düngebedarfsermittlung an Ihren Kulturen durch und zeigen, wie Nährstoffbilanz und Hoftorbilanz daraus entstehen.