Resturlaub-Übertrag mit Stichtag
Nicht genutzter Urlaub aus dem Vorjahr wird zum Jahreswechsel automatisch übertragen. Im Reiter „Feiertage“ legt die Betriebsleitung fest, bis wann der Übertrag verbraucht werden muss (Standard 31.03.). Danach verfällt er automatisch.